Eldhwen Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Ein 17 Monate altes Kleinkind wurde mal wieder zu Tode gequält. Die Eltern hatten den kleinen Justin so lange mit Rotkohl vollgestopft, dass er schließlich erstickte. Der Arzt meinte, man könne dies nicht als Kindesmisshandlung bezeichnen... dieser Ausdruck wäre noch viel zu schwach... Abgesehen davon, zeigte Justin noch viele äußerliche Anzeichen von Misshandlung, am Gesäß wohl eine größere Fläche, die nach einer Verbrühung aussah und auch am Kopf viele blaue Flecken... Wie kann man nur so grausam sein und einem so kleinem, unschuldigem und wehrlosem Wesen so etwas antun? :heul:
Mandos Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Ja, die Geschichte hab ich auch gehört, Eldh Wirklich einfach nur grausam. Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie man sowas übers Herz bringen kann... Der Todeskampf des Kindes hat übrigens 11 Tage gedauert. Ich glaub ich hab echt selten was grausameres gehört :-/
Alatariel Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 hihi da fallen mir aufanhieb ein paar kandidaten ein *mit fackel schwenk* vielleicht sind die da doch ganz cool die amis Ach ja, ganz der Vasall... Mmh, steht da nicht "nettes" Gruseltier? .....Oh, oh, hoffentlich bin ich jetzt nicht der erste Kandidat... Der Todeskampf des Kindes hat übrigens 11 Tage gedauert. Waas? Wie soll ich mir das denn jetzt vorstellen? Ich dachte das wär ein Versehen gewesen? Oder haben die ihr Kind ABSICHTLICH erstickt? Auf was für ner Welt lebe ich eigentlich? :-(
Eldhwen Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Geschrieben 9. Januar 2006 ein VERSEHEN? Wenn ein kleines Kind heult und röchelt etc, dann kriegt man schon mit, dass man es nichtmehr füttern sollte... Wie bitte kommst du darauf, dass SOETWAS ein versehen sein kann?
Alatariel Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Naja, man hört ja die seltsamsten sachen...Ich kann mir einfach nicht vorstellen, wie man sowas absichtlich machen kann... :-(
Eldhwen Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Geschrieben 9. Januar 2006 aber wie man soetwas versehentlich machen kann, schon? Ist dir klar, wie ein Mensch erstickt? Selbst in so jungen Jahren, versucht das Kind doch, sich zu wehren! Der Arzt erzählte, dass immer nochmehr und nochmehr Rotkohl aus dem baby kam... das geht einfach nicht versehentlich...
Alatariel Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Wuaah, ich will es gar nicht mehr hören, ne du hast recht, das kann echt kein versehen sein... echt, was gibt es doch für geistesgestörte menschen auf dieser welt...und dann sagt der arzt auch noch, der ja alles gesehen hat, auch noch, dass man so was nicht Kindesmisshandlung nenne kann. Mord ist das! :-(
Vasall Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 vielleicht isser stopfentenzüchter und hat sich vergriffen *duck* neee sowas geht mal gar nicht ! die gehören eingespert und sterelisiert ! :-/
Gast ThorBrownlock Geschrieben 9. Januar 2006 Geschrieben 9. Januar 2006 Hmm.. in der Tat eine schreckliche Geschichte. Wenn ich Solches höre,sträuben sich mir die Nackenhaare. Frag mich nur was das für Menschen sind, die sowas tun?
Eldhwen Geschrieben 9. Januar 2006 Autor Geschrieben 9. Januar 2006 (bearbeitet) Ich weiß nicht... man soll nicht vorschnell urteilen... aber wie soll man das bei diesen... Menschen nicht?? Für mich sind 15 Jahre echt... naja.. keine Ahnung... aber das Kind ist gestorben... es hätte mehr als 15 Jahre leben können... viel mehr... und nu kommen die Mörder grade mal für 15 Jahre hinter Gitter (und das steht ja noch nichtmal fest...)?!? Bearbeitet 9. Januar 2006 von Eldhwen
Gast Míriel Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 (bearbeitet) Wie kann man nur so grausam sein und einem so kleinem, unschuldigem und wehrlosem Wesen so etwas antun? Dann frag ich dich mal, wie "Menschen" Kriege führen können, is das nich das allerselbe, da sterben 1000 fach ,kleine, unschuldige und wehrlose Kinder, genauso Mord?? Diese Nachricht ist sicherlich schokierend, nur leider nichts neues heutzutage, wenn ich so in den Nachrichten lese (und das ziemlich oft) finde ich häufig dergleiche stories. Sehr oft heist es ja gleich, sie sind geistig gestört, ..(obwohl ich oft meine , ja klar immer das als Vorwand nehmen) aber ich finde das kann man nicht anders definieren... Dann fragt man sich ob man sie bemitleiden soll, klar hinter Gittern MUSS sein das es sich erstens nicht wiederholt aber 2. muss man sie unter ärztlicher Behandlung stecken... Sowas kann und will ich eben nicht verstehen, ich frag mich dann immer nach Gründen, klar es GIBT KEINE dafür das man ein Menschenleben nimmt, mit Gründe meine ich eher was in dessen Köpfe abgehen muss, was die Leute für ne Vergangenheit hatten, wie man sie selber behandelt hat um sowas zustande zu bringen.. und da sag ich immer wieder es müssen wohl Nachbarn, Bekannte, Freunde, sonst irgendwelche Menschen gegeben haben die das mitbekommen haben, und wenn es der Fall ist schauen die Meisten ja eh weg und genau diese Null- Seh- Menatlität find ich fürn A***! @ala: der Arzt sagte man kann das nich Kindesmisshandlung nennen, im Sinne von, dieser Begriff ist zu leicht dafür ausgedrückt, verstehst du? Nicht das Gegenteil. Leztens gabs doch sowas erst, mit nem verhungerten Kind is genau das selbe, einfach nur Folterei: Und Eldh wäre nett wenn du bitte die Quelle noch angibst Ansonsten kann ich dazu nur mein Kopf schütteln, und hoffen das man diese Fälle auch wirklich genauer untersucht..... Edit: @eldh, zu den 15 Jahren Knast sag ich mal, egal wieviele Jahre die im Knast hocken, solange sie nich begriffen haben was sie getan haben, könnten sies nachher wohl nochmal wiederholen, gab echt viele Fälle derart, 15 Jahre unter Behandlung wären schonmal besser und klar dazu noch Knast... Bearbeitet 10. Januar 2006 von Míriel
Elenna Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 zu den 15 Jahren Knast sag ich mal, egal wieviele Jahre die im Knast hocken, solange sie nich begriffen haben was sie getan haben, könnten sies nachher wohl nochmal wiederholen, gab echt viele Fälle derart, 15 Jahre unter Behandlung wären schonmal besser und klar dazu noch Knast... Behandlung, egal wie lange, bringt aber bei einigen Fällen rein gar nichts. Wie oft hat man es denn schon gehört, dass meinetwegen Sexualtäter auch nach angeblicher "Heilung" wieder rückfällig geworden sind. In diesem Fall mit dem kleinen Justin, gehört der Vater sterilisiert, dass er nie wieder in der Lage ist ein Kind zu zeugen! Und bei der Vorgeschichte dürften sie hoffentlich auch nie eines adoptieren.
Tyelkormo Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Behandlung, egal wie lange, bringt aber bei einigen Fällen rein gar nichts. Wie oft hat man es denn schon gehört, dass meinetwegen Sexualtäter auch nach angeblicher "Heilung" wieder rückfällig geworden sind. In diesem Fall mit dem kleinen Justin, gehört der Vater sterilisiert, dass er nie wieder in der Lage ist ein Kind zu zeugen! Und bei der Vorgeschichte dürften sie hoffentlich auch nie eines adoptieren. Sorry, aber die Tatsache, dass EINIGE Täter für geheilt gehalten wurden berechtigt nicht, allen einen irreversiblen Schaden zuzufügen. Du weisst nicht, ob und wie eine Therapie bei diesen Leuten anschlagen würde. Wenn du das Ergebnis gleich vorweg nehmen willst, tust du niemandem einen Gefallen, das Geld auszugeben und die Zeit der Therapeuten zu verschwenden. Die machen nicht zuletzt deswegen Fehleinschätzungen, WEIL sie alle Hände voll zu tun haben.
Elenna Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Deshalb hab ich ja auch EINIGE geschrieben und nicht ALLE. Das Problem ist nur, was das Thema angeht, dürfen keine Fehleinschätzungen passieren, weil Menschenleben davon abhängen. Und wenn sich die Therapeuten nicht 100% sicher sein können, dass der Patient geheilt ist, solllten sie ihn vielleicht noch längere Zeit in Behandlung lassen. Über dieses Thema lässt sich eigentlich auch schwer drüber diskutieren, weil wahrscheinlich nicht einmal ein Therapeut genau weiß, wie solche Leute oben ticken. Ich jedenfalls bin in solchen Fällen doch eher skeptisch, ich würde das Risiko und die Tatsache, dass so einer evtl. wieder rückfällig werden könnte, nicht auf meine Kappe nehmen wollen.
Tyelkormo Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Deshalb hab ich ja auch EINIGE geschrieben und nicht ALLE. Du hast aber davon geschrieben, dass man DIESEN Mann sterilisieren sollte. Das Problem ist nur, was das Thema angeht, dürfen keine Fehleinschätzungen passieren, weil Menschenleben davon abhängen. Dazu gehört das des Täters. Im Übrigen ist "es dürfen keine Fehleinschätzungen passieren" realitätsfremd. Und wenn sich die Therapeuten nicht 100% sicher sein können, dass der Patient geheilt ist, solllten sie ihn vielleicht noch längere Zeit in Behandlung lassen. 100% Sicherheit gibt es nicht.
Gast Míriel Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Ich kann Tyelkormo nur zustimmen.. 100% Sicherheit gibt es in der Tat nicht. Ausserdem sagte ich man sollte die Fälle viel genauer überprüfen, is ja dann klar das jeder Täter möglicherweise ne andere "Heilung" nötig hat, und trotzdem finde ich reine hinter Gitter Sache ist keine Lösung... Sterilisieren? Ich weis nich so genau, wenn die Person tatsächlich heilen sollte, hmm..... is schon schwierig das zu beurteilen...
Vasall Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 erschiessen is im zweifel eine kosten künstige alternative zum lebenslangen wegsperren ... ich bevorzuge aber das wegsperren weils ne bessere strafe is *G* Ich glaub auch nicht das man denen hilfe angedeihen lassen sollte wenn der tatbestand festgestellt is und die beweise klar sind. Wegsperren ..
Gast Míriel Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Erschiessen ist und bleibt keine Lösung. Klar ist der Tatbestand festgestellt und die Beweise da, doch wiederum kann man das so nich einfach einstecken. Lebenslang ok, aber ich sage es immer wieder nicht ohne Therapie, man weis nich was in jenen Köpfen abgeht, sowas braucht mal ne richtige Untersuchung, man kann eh nicht verhindern das es wieder wo anders passiert, aber man könnte mehr das Auge auf die Betroffenen richten um dadurch vielleicht auf mehr Wege zu kommen... Weil ich mir sicher bin das ein normaler Mensch zu solchen Grausamkeiten nicht fähig sein kann!
Gast ThorBrownlock Geschrieben 10. Januar 2006 Geschrieben 10. Januar 2006 Ich denke, es gibt genügend Anlaufstellen heutzutage, an die man sich wenden wenn das eigene Tun aus den Rudern gerät.Aber es wird warum auch immer von solchen Eltern oder Anderen nicht genutzt um sich Hilfe zu holen. Also wird immer wieder bewußt gequält oder vernachlässigt.Und dafür kann es auch für mich eine Antwort.Therapie ja, aber lebenslang hinter Gittern.
Tyelkormo Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 Ich denke, es gibt genügend Anlaufstellen heutzutage, an die man sich wenden wenn das eigene Tun aus den Rudern gerät.Aber es wird warum auch immer von solchen Eltern oder Anderen nicht genutzt um sich Hilfe zu holen. Also wird immer wieder bewußt gequält oder vernachlässigt.Und dafür kann es auch für mich eine Antwort.Therapie ja, aber lebenslang hinter Gittern. Bewußt? Ich glaube nicht, dass du wirklich begreifst, was da passiert. Du widersprichst dir im Übrigen selbst: Wenn die Leute bewusst handeln würden, dann bräuchten sie nicht wirklich eine Therapie. Der Punkt ist, dass derartige mental-emotionale Schieflagen sich nicht zuletzt neurophysiologisch niederschlagen. Die Leute sehen eben NICHT, dass bei ihnen etwas aus dem Ruder läuft -wenn überhaupt merken sie das rückblickend hinterher. Wenn überhaupt.
Gast Míriel Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 (bearbeitet) Bewußt? Ich glaube nicht, dass du wirklich begreifst, was da passiert. Du widersprichst dir im Übrigen selbst: Wenn die Leute bewusst handeln würden, dann bräuchten sie nicht wirklich eine Therapie. Der Punkt ist, dass derartige mental-emotionale Schieflagen sich nicht zuletzt neurophysiologisch niederschlagen. Die Leute sehen eben NICHT, dass bei ihnen etwas aus dem Ruder läuft -wenn überhaupt merken sie das rückblickend hinterher. Wenn überhaupt. *das mal so unterschreib* genau so isses in meinen Augen auch. Klar kann die Person einfach ne normale von uns sein, zur Tat jedoch NICHT BEWUSST handelt! Und das kann man vielleicht heilen...ich sag mal mit der richtigen Methode sogar mit guten Aussichten (ich kann nix 100%ig sicher bezeichnen, wie schon vorher gesagt, jedoch mit guten Aussichten sehen). Edit: mal zum thread Thema, kann man das nich vllt ändern das man alle Nachrichten hier rein posten kann, weil in den Politikthread passt ja nich immer alles rein, wäre schade wenn man diese Nachrichten dann nirgends mehr rein posten könnte :-/ Bearbeitet 11. Januar 2006 von Míriel
Elenna Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 Du hast aber davon geschrieben, dass man DIESEN Mann sterilisieren sollte. Ja und? Hab ich jetzt ein falsches Bild von Moral?! Dieser Mann und seine Frau haben ein kleines Kind, was sich nicht wehren konnte zu Tode gequält. Sowas gehört weg! Dazu gehört das des Täters. Das Opfer wäre mir wichtiger!
Tyelkormo Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 Ja und? Hab ich jetzt ein falsches Bild von Moral?! Dieser Mann und seine Frau haben ein kleines Kind, was sich nicht wehren konnte zu Tode gequält. Sowas gehört weg! Das Ziel unseres Strafsystem ist nicht die Befriedigung von Rache- und Vergeltungsgelüsten. Es ist die Grundlage eines Rechtsstaates, dass er sich Risiken aussetzen muss. "Sowas gehört weg!" hat keinen Platz darin. Unser Rechtssystem billigt jedem ausser den gefährlichsten unbelehrbaren Individuen zu, eine zweite Chance zu bekommen. Eine Sterilisation lässt keine zweite Chance zu. Ich zitiere mal Wikipedia: "Hauptziel des Strafrechts ist nach heute herrschender Ansicht nicht, Gerechtigkeit in der Rechtsgesellschaft herbeizuführen, sondern den Rechtsfrieden aufrechtzuerhalten. Dazu wirkt es sowohl präventiv wie repressiv auf Täter und Gesellschaft ein" Das Opfer wäre mir wichtiger! Das Opfer ist TOT Selbst wenn du die verantwortlichen räderst und vierteilst wird es nicht wieder auferstehen.
Mortica Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 So, hier können Nachrichten gepostet werden, die nicht in den Thread "Politikstammtisch" zu passen scheinen, die aber auch nicht skurril genug für den anderen Nachrichten-Thread sind. Hier ist also der Nachrichten-Thread für ernsthafte Nachrichten und die Diskussionen hierzu.
Tyelkormo Geschrieben 11. Januar 2006 Geschrieben 11. Januar 2006 Dann will ich gleich mal eröffnen: http://de.news.yahoo.com/11012006/286/lebe...riger-ayla.html Lebenslange Haft für Mord an sechsjähriger Ayla Zwickau (AFP) - Acht Monate nach dem Mord an der sechsjährigen Ayla aus Zwickau ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter am Landgericht Zwickau stellten außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach frühestens 15 Jahren ausgeschlossen ist. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage auf Sicherungsverwahrung folgte das Gericht jedoch nicht, weil die formalen Voraussetzungen dafür nicht gegeben seien. Der wegen Mordes und Kindesmissbrauchs vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden, das Mädchen am 17. Mai 2005 sexuell missbraucht und getötet zu haben. Der arbeitslose Fliesenleger hatte die Erstklässlerin auf ihrem Schulweg in den Kofferraum seines Autos gezerrt und war in ein Waldstück gefahren, wo er das Kind missbrauchte und ihm die Kehle durchschnitt. Der Mann war aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung noch am selben Tag festgenommen worden und hatte nach anfänglichem Leugnen die Polizei zur Leiche des Kindes geführt. Der Angeklagte aus Reinsdorf bei Zwickau ist bereits wegen Mordes an einer Frau und sexuellen Missbrauchs seines Neffen und einer Nichte vorbestraft. Laut Wikipedia sind die Kriterien für Sicherungsverwahrung, die im Urteil verfügt wird: Anordnung im Urteil Ein Gericht kann gemäß § 66 StGB direkt im Urteil anordnen, den Verurteilten in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Dafür muss eine negative Gefährlichkeitsprognose vorliegen. Sie liegt vor, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung des Täters (Persönlichkeit, Herkunft, Erziehung, Lebenslauf, Familienverhältnisse, Intelligenz etc.) und seiner Taten geschlussfolgert wird, dass er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit gefährlich ist. Darunter versteht man Taten, die entweder die Opfer seelisch bzw. körperlich schwer schädigen oder einen schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten. Die Basis für diese Annahme liefert das Gutachten eines Sachverständigen. Es müssen jedoch noch andere Bedingungen erfüllt werden: 1. Der Täter erhält im aktuellen Verfahren eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren aufgrund einer vorsätzlichen Straftat. 2. Vor dieser Tat wurde der Täter bereits zweimal für vorsätzliche Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von jeweils mindestens einem Jahr verurteilt. Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt als einzelne Verurteilung. 3. Wegen einer oder mehrere dieser Taten hat er bereits zwei Jahre Freiheitsentzug verbüßt oder sich für diese Dauer im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel befunden. Wenn Untersuchungshaft oder andere Freiheitsentziehungen auf die Freiheitsstrafe angerechnet wurden, so gelten sie im Sinne dieser Bedingung ebenfalls. Wird der Täter im aktuellen Verfahren aufgrund eines Verbrechens oder einer Straftat nach den §§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, 180, 182 (verschiedene Formen des Sexuellen Missbrauchs), 224 (Gefährliche Körperverletzung), 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen) oder 323a (Vollrausch - nur, wenn im Rausch ein Verbrechen oder eine der vorgenannten Taten begangen wurde) des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt (erste Bedingung), reicht es, wenn er wegen einer oder mehrerer solcher Straftaten einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt wurde (zweite Bedingung). Die dritte Bedingung gilt wie oben angegeben. Eine vergangene Tat wird nur erfasst, wenn nicht mehr als fünf Jahre zwischen ihr und der folgenden Tat verstrichen sind. Nicht eingerechnet wird dabei die Zeit, in welcher der Täter aufgrund einer behördlichen Anordnung in einer Anstalt verwahrt wurde. Falls die Straftat außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Strafgesetzbuches abgeurteilt wurde, kann sie nur einbezogen werden, wenn sie nach deutschem Strafrecht im ersten Fall eine vorsätzliche Tat, im zweiten Fall ein Verbrechen oder eine andere der dort genannten Straftaten wäre. Wiegt die aktuelle Verurteilung schwer genug, hat es keine Bedeutung, ob der Täter bereits früher verurteilt wurde oder eine Haftstrafe absaß. Hier gelten folgende Kriterien: 1. Der Täter hat drei vorsätzliche Straftaten begangen und verwirkt dafür jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, oder er hat zwei Verbrechen oder Straftaten nach den §§ 174, 174a, 174b, 174c, 176, 179 Abs. 1 bis 4, 180, 182, 224, 225, 323a (nur, wenn im Rausch ein Verbrechen oder eine der vorgenannten Taten begangen wurde) StGB begangen und verwirkt dafür jeweils eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren. 2. Er wird wegen einer oder mehrerer dieser Taten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt. Gibt's hier nen Juristen, der erklären kann, wieso angesichts der vorhergehenden Verurteilungen wegen Mordes und sexuellen Mißbrauchs die Kriterien für Sicherungsverwahrung nicht erfüllt sein sollen? Der Staatsanwalt schien ja zu denken, dass sie es sind. Ich denke, die Gesetzeslage müsste ggf. angepasst werden -wenn nicht für solche Fälle, wozu haben wir Sicherungsverwahrung???
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