Im deutschen Recht heißt das anscheinend Üble Nachrede oder Verleumdung:
Ich sehe in Eriols Beitrag keine Aussagen, die Christopher Tolkien verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen versuchen. Sein Beitrag ist da völlig wertneutral, es sei denn, du siehst in der Behauptung "Christopher hat bestimmt, was veröffentlicht wird und es als Herausgeber editiert und kommentiert" intrinsisch eine Beleidigung. Das fände ich etwas komisch.
Desweiteren war Christopher der literarische Nachlassverwalter seines Vaters und hat eine Menge Werke zur Welt des Herrn der Ringe veröffentlicht. In wie weit er dadurch Publikationen von Quelltexten seines Vaters gesteuert hat, weiß ich nicht, aber als Nachlassverwalter war er wahrscheinlich immer in die Entscheidung eingebunden. Dass du Eriols Aussage so absolut für unwahr hältst, dass du ihm Rufmord unterstellst, empfinde ich dann doch eher als extremes Urteil.
Weißt du, ob das nicht vorher über Christophers Tisch gegangen ist oder er im Voraus seine Erlaubnis gegeben hat?
Wieso ist das eine rhetorische Frage? Und wieso ist das ein "bösartiger Angriff"? Es ist doch völlig in Ordnung, nicht alle Texte seines Vaters zu veröffentlichen.
Vielleicht weil der neue Nachlassverwalter sie veröffentlicht? Ist das abwegig?
Wo ist denn da ein Vorwurf?