Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Inhalte mit der höchsten Reputation am 04.03.2023 in allen Bereichen anzeigen

  1. Ich musste bis zum ersten Beitrag von dir auf dieser Seite lesen, um zu verstehen, was du uns sagen willst. So deutlich war es also nicht Von der Gummibärenbande kenne ich zwar nur den Namen, aber bitte: Hier ich!
    1 Punkt
  2. Dem geht es Prima. Für mich ist er immer noch der Schönste: und er hat wirklich keine Mühe damit. Gehen fleißig Spazieren als wäre nichts. Ist immer noch genauso unerschrocken.
    1 Punkt
  3. Um das hier vielleicht mal ganz kurz einzuordnen, @ArwenEvenstar: Das StGB regelt Mord im §211 StGB. Dieser klassifiziert Mord als eine qualifizierte Tötung, also - salopp gesagt - eine Tötung "mit Extra". (§212 StGB) Für einen Mord brauch es dementsprechend einen Menschen, der durch einen anderen, vorsätzlich handelnden Menschen kausal zu Tode gekommen ist sowie eines der in §211 (2) StGB festgelegten Mordmerkmale. Soll jetzt hier keine Strafrechtsvorlesung werden, aber abschließend sind solche Mordmerkmale: Mordlust, Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken. Erst dann zählt das ganze als Mord. Auf Mord steht in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das bedeutet im Regelfall 18 Jahre. Wird überdies im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung die sog. "besondere Schwere der Schuld" festgestellt, so ist auch ein frühzeitiges Freikommen aus der Haft aufgrund von guter Führung etc. ausgeschlossen. Soweit mal die Faktenlage. In deinem Beispiel geht es also mitnichten um einen Mord, auch nicht um einen Totschlag, da der strafrechtliche Erfolg (der Tod eines anderen Menschen) nicht eingetreten ist. Zu deiner Bewertung, dass die Strafen auf Mord in Deutschland ja viel zu niedrig seien, kann ich nur den Kopf schütteln. Jede Strafe, die weiter geht als die hier anberaumten 18 Jahre widerspricht unserem Grundgesetz, genauer gesagt der Unverletzlichkeit der Menschenwürde. Ich verweise in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf den Fall Heinrich Pommerenke aus BW. Ein Wegschließen einer Person bis zu deren Lebensende, ohne Hoffnung auf Entlassung oder Zukunft im Freien würde diese Person ihrer Bedeutung berauben, ihrer Sinnhaftigkeit wenn man so will und sie zu einem bloßen Subjekt des Staates verkommen lassen. Die Todesstrafe klammere ich mal bewusst aus, die widerspricht nämlich noch ganz anderen Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Also sei doch etwas umsichtiger damit, drakonische Strafen für andere zu fordern. Ich sehe, wie meine Vorredner auch, dass dich das Ganze erheblich mitgenommen hat und in deinem Sicherheitsgefühl beeinträchtigt. Das tut mir ehrlich leid und diese Gefühle darf und will dir gewiss auch niemand absprechen. Aber dennoch sollte man, wenn man darüber diskutiert, mit Fakten arbeiten. Fakt ist, dass der Vorfall, den du beschreibst, obgleich zweifelsohne erschreckend, doch keinen Mord und keinen Totschlag darstellt. Fakt ist, dass eine Strafe, die über den gesetzliche festgelegten Rahmen der lebenslangen freiheitsstrafe hinausgeht, den fundamentalen Prinzipien unseres Rechtsstaates und unserer Gemeinschaft widerspricht. Ein Aufenthalt im Gefängnis ist kein Zuckerschlecken. Gewiss nicht so brutal wie in den Medien gerne dargestellt, aber dennoch kein Zuckerschlecken. Bitte bedenke dies.
    1 Punkt
  4. ich steige aus dieser Diskussion aus, weil ihr meinen Standpunkt einfach nicht versteht und zu sozialromantisch denkt. Ich stehe zu meiner Meinung, ich bin gegen die Rehabilitierung solcher Straftäter, aber mit euch darüber zu diskutieren macht keinen Sinn, deswegen steige ich hier aus.
    -1 Punkte
Diese Rangliste nutzt Berlin/GMT+01:00 als Grundlage
×
×
  • Neu erstellen...