thmastodudu Geschrieben 2. Oktober 2020 Geschrieben 2. Oktober 2020 (bearbeitet) Hab ne Frage zum Urheberrecht von Musik. ich organisiere regemäßig Yogaworkshops. Unsere Gruppe enthält max. nur 15 Personen. Im Sommer machen wir immer in einem Park. Im Winter machen wir bei mir oder bei den anderen. Das ist meistens kostenlos und ich spiele immer Yogamusik aus Spotify oder Youtube. Verstößt das gegen Urheberrecht von Musik? Jemand hat mir gesagt, dass ich darauf aufpassen soll... Dann habe ich ein bisschen recherchiert und auf einen Artikel gestoßen. Und zwar: Verwenden Sie durch das Urheberrecht für Musik geschützte Stücke und bieten Sie diese im Internet auf Ihrer Website kostenlos zum Download an, ist auch dies ein Verstoß. Findet eine nicht genehmigte Verbreitung statt, ist es irrelevant, ob diese kommerzieller Natur ist oder nicht. (https://www.urheberrecht.de/musik/#FAQ-zum-Urheberrecht-bei-Musik) Ich benutze die Musik auch nicht wegen kommerzieller Gründen und nur spiele die beim Yogamachen. Das gilt auch für meinen Fall? Das wäre dankbar wenn jemand ähnliche Erfahrungen hat ! LG Bearbeitet 2. Oktober 2020 von thmastodudu danke ergäzen :D Zitieren
wm Geschrieben 13. Oktober 2020 Geschrieben 13. Oktober 2020 bin mir fast sicher das diese Frage in einem Fantasy-Forum bisschen falsch ist? In Deutschland ist alles an Musik Urheberrechtsgeschützt - mir wäre ausser der Musiker erlaubt dergleichen explizit. Gibt aber verschiedene YouTube Kanäle und Websites mit Musik die ohne Verpflichtungen daherkommt. Wenn ich mir jetzt so die GEMA Seite anschaue gibt es für Sport-Veranstaltungen einen Tarif: https://www.gema.de/portal/app/tarifrechner/tariffinder - denke der hier passt grob dazu. Insofern siehts bisschen nach "zu tun" aus aus und privat und klein und 15 Leute spielt dabei keine Rolle. Zitieren
Elda Geschrieben 13. Oktober 2020 Geschrieben 13. Oktober 2020 vor 11 Stunden schrieb wm: bin mir fast sicher das diese Frage in einem Fantasy-Forum bisschen falsch ist? Davon mal abgesehen, sind wir hier keine praktizierenden Rechtsanwält:innen und ich würde mich hüten, so einen Rat auf gut Glück von ein paar Menschen in einem Forum anzunehmen Zitieren
Shatiel Geschrieben 14. Oktober 2020 Geschrieben 14. Oktober 2020 (bearbeitet) Am 2.10.2020 um 12:28 schrieb thmastodudu: Hab ne Frage zum Urheberrecht von Musik. ich organisiere regemäßig Yogaworkshops. Unsere Gruppe enthält max. nur 15 Personen. Im Sommer machen wir immer in einem Park. Im Winter machen wir bei mir oder bei den anderen. Das ist meistens kostenlos und ich spiele immer Yogamusik aus Spotify oder Youtube. Verstößt das gegen Urheberrecht von Musik? Jemand hat mir gesagt, dass ich darauf aufpassen soll... Dann habe ich ein bisschen recherchiert und auf einen Artikel gestoßen. Und zwar: Verwenden Sie durch das Urheberrecht für Musik geschützte Stücke und bieten Sie diese im Internet auf Ihrer Website kostenlos zum Download an, ist auch dies ein Verstoß. Findet eine nicht genehmigte Verbreitung statt, ist es irrelevant, ob diese kommerzieller Natur ist oder nicht. (https://www.urheberrecht.de/musik/#FAQ-zum-Urheberrecht-bei-Musik) Ich benutze die Musik auch nicht wegen kommerzieller Gründen und nur spiele die beim Yogamachen. Das gilt auch für meinen Fall? Das wäre dankbar wenn jemand ähnliche Erfahrungen hat ! LG Am besten wäre es, du kontaktierst mit dem ganzen Fall einen Anwalt - denn der kennt sich mit den Gesetzen aus und weiß vermutlich auch, wie Gerichte in solchen bzw. ähnlichen Fällen geurteilt haben. Und hier nun schnell meine Einschätzung, die allerdings keine rechtliche Beratung ist: Grundsätzlich würde ich nach der von dir zitierten Passage davon ausgehen, dass nur das Abspielen der Musik und das hochladen von Trainingsvideos, die mit dieser Musik hinterlegt wäre, problematisch ist (durch das UND). Wobei man Verbreitung auch so auslegen könnte, dass das Abspielen dieser Musik im Park ja bereits eine "nicht genehmigte Verbreitung" darstellt. Denn: Zitat Möchten Verlage, Plattenfirmen, Sendeanstalten aber auch Privatpersonen urheberrechtlich geschützte Werke in der Öffentlichkeit nutzen, bedarf dies einer Genehmigung des Urhebers. Fazit: kontaktier bitte einen Anwalt mit deinem Fall. Der kann dir dann auch gleich mal sagen, ob das ganze hinsichtlich GEMA (Gebühr für das öffentliche Abspielen von Musik) problematisch werden könnte oder ob eure Yogagruppe als "privat" gewertet wird. Bearbeitet 14. Oktober 2020 von Shatiel Zitieren
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