Bandobras Tuk Geschrieben 30. März 2006 Geschrieben 30. März 2006 Rechte liegen, so ein Urheber etwas urhebt, bis 70 Jahre nach seinem Tod bei ihm, bzw. seinen Erben. Das ist aber bei Tolkien-Übersetzungen irrelevant, hier liegen die Rechte bei Tolkien und DESSEN Nachkommen. Die Rechte deutscher Übersetzungen liegen bei demjenigen, der das Tolkien-Estate dafür bezahlt. Nach neueren Erkenntnissen meiner Wenigkeit liegen SÄMTLICHE Rechte deutschsprachiger Übersetzungen SÄMTLICHER Werke Tolkiens beim Klett-Cotta-Verlag ( ). Ich weiß nicht, für wie lange, aber es spricht nichts dafür, dass sich in absehbarer Zeit irgendetwas an diesem Monopol ändern wird. ;-( Zitieren
A_Brandybuck Geschrieben 31. März 2006 Geschrieben 31. März 2006 Wie lange, die Rechte da liegen, hast du doch schon gesagt. 70 Jahre nach Tod des Urhebers (nach deutschem Gesetz). In diesem Fall ist das der Übersetzer. Denn eine Übersetzung ist, wenn sie eine 'gewisse Schöpfungshöhe' überschreitet (was bei einer Buchübersetzung der Falls sein dürfte), eine geistige Schöpfung des Übersetzers und fällt damit unter sein Urheberrecht. Aus meiner Sicht dürfte dann die Übersetzung von Carroux, welche glaube ich 1991 gestorben ist, 2061 'frei' werden. Kreges Übersetzung dann irgendwann um 2075. Was das englische 'Copyright' betrifft, so dauert es glaube ich entweder 50 Jahre oder auch 70 Jahre nach Tod des Autors. Zitieren
Bandobras Tuk Geschrieben 1. April 2006 Geschrieben 1. April 2006 Aus meiner Sicht dürfte dann die Übersetzung von Carroux, welche glaube ich 1991 gestorben ist, 2061 'frei' werden. Kreges Übersetzung dann irgendwann um 2075. Stimmt. Neuschöpfung. Hatte ich auch mal irgendwo gelesen, jetzt, wo Dus sagst... Es ist nur so, dass die Übersetzungen dann nicht FREI werden, sondern frei von Rechten der Carroux-Erben, nach wie vor aber abhängig vom Tolkien-Estate. Zwar müssten 2043 sämtliche Tolkien-Primär-Werke frei werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es, angesichts der Summen, die noch immer damit zu verdienen sein werden, den Tolkien-Erben nicht gelingen wird, da irgendwelche Drehs zu finden, die ihnen die Rechte bis auf alle Ewigkeit sichern... Ich irre aber gern. Wenn ich die 81 erreichen sollte, lass uns einen drauf trinken. ;-) Zitieren
A_Brandybuck Geschrieben 1. April 2006 Geschrieben 1. April 2006 Das Urheberrecht dürfte in diesem Fall nicht zu umgehen sein. Aber das Urheberrecht sichert ja auch nur das Recht am Werk an sich. 'Lord of the Rings' und 'Hobbit' dürften dann frei verkaufbar sein. Das heißt aber nicht, dass alles andere 'frei' ist. Ich denke mal, dass so ziemlich alle Namen usw. durch Markenrechte geschützt werden oder wurden. 'Silmarillion' 'UT' und 'HoME' dürften allerdings erst 70 Jahre nach Christophers Tod 'frei' werden. Ich vermute mal, dass es dann so sein wird, dass NUR der Verkauf des Exemplars rechtlich möglich sein wird. Sonst nix. Dann sehen wir uns in 37 Jahren zum Anstossen...... ;-) Zitieren
viator Geschrieben 1. April 2006 Geschrieben 1. April 2006 Ich denke der Grund war einfach, dass man mit nem Aufkleber "in neuer Übersetzung" werben und somit nochmal mehr Bücher verkaufen kann, aber darüber sollten wir evtl. lieber in dem Thread zur Krege-Übersetzung weitermachen *g* Ja, da hast Du sicher auch Recht. Es ist doch eigenartig: wenn irgendwo "neu" steht, wie etwa "neue Übersetzung", "neue Formel" (Waschmittel), dann assoziiert ein großer Teil der Menschen etwas Gutes damit. () Zitieren
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.