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Gerichtsurteil


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Beschmieren" ist nicht das Verwenden der Plakatwand auf die übliche Art und Weise.

Naja - die eines Forums z. B. mit dem Thema Tolkien aber auch nicht. ;-)

@Tinuthir

Glatt übersehen. :anonym:

Geschrieben (bearbeitet)

Was du meinst ist der Inhalt nicht die Art und Weise des Verwendens. Das alles muss juristisch genau auseinandergehalten werden.

Wenn jemand sich in die Admin-Rechte von Frodo einhacken würde und dann irgendwas rechtswidriges mit dem Forum anstellt, wäre es "Beschmieren" also die falsche Art und Weise des Verwendens (vermute ich mal).

Allein das Posten, egal welchen Inhalts, ist ja die richtige "Art und Weise".

Außerdem war das Urteil zivilrechtlicher Natur, wenn ich mich jetzt man nicht täusche. D.h. Forenbetreiber machen sich nicht strafbar, wenn da jemand was rechtswidriges postet, sondern werden "nur" zivilrechtlich in Haftung für den entstandenen Schaden genommen.

Das hört sich wahrscheinlich nach Haarspalterei an *gg*.

Bearbeitet von kestrel
Geschrieben

Das hört sich wahrscheinlich nach Haarspalterei an *gg*.

Och... nöööö. :bengel:

  • 3 Wochen später...
  • 5 Wochen später...
Geschrieben

Die Bundesjustizministerin im anlässlich der Zentralveranstaltung des 57. Deutschen Anwaltstages in Köln

zum Thema Abmahnungen:

...

Meine Damen und Herren,

ich möchte das chinesische Sprichwort von vorhin mit einem weiteren Thema verknüpfen, das uns zur Zeit beschäftigt: Und zwar die anwaltliche Abmahnpraxis bei Urheberrechtsverletzungen. Lassen Sie mich eines vorwegschicken: Wenn es darum geht, durch Rechtsverletzungen in großem Stil Geld zu verdienen, müssen sich die Geschädigten selbstverständlich dagegen wehren können – natürlich auch mit anwaltlicher Hilfe. Abmahnungen sind dabei ein wichtiges Instrument. Und es ist auch richtig, dass die Kosten von demjenigen getragen werden, der das Recht verletzt hat. Der Holzstamm ist also im Großen und Ganzen gesund.

Aber: In letzter Zeit wenden sich immer mehr Privatleute an mich, die für die einmalige Verletzung eines Urheberrechts eine Abmahnung mit einer zuweilen sogar vierstelligen Anwaltsrechnung ins Haus geschickt bekommen. Zum Beispiel ein 15jähriges Mädchen, das ein Foto ihrer Lieblings-Popgruppe auf ihrer Homepage eingestellt hat – oder der Vorsitzende eines Sportvereins, der einen kleinen Stadtplan-Ausschnitt für den Weg zum Sportplatz ins Internet stellt. Und wenn ich dann noch höre, dass eine Anwaltskanzlei täglich bei den Betroffenen anruft, um die Geldforderung einzutreiben, dann muss ich Ihnen ganz klar sagen: Ein solches Verhalten kann nicht akzeptiert werden!

Wir werden deshalb bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen den Gegenstandswert präziser regeln und auch deckeln: Einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung dürfen nicht mehr als 50 bis 100 Euro für Abmahnung und Anwalt nach sich ziehen.

Ich möchte aber auch die Anwaltschaft bitten, solche Fälle im Blick zu behalten, vor allem zu sensibilisieren und zu informieren. Und ich bitte Sie: In Missbrauchsfällen muss gegebenenfalls mit den Mitteln des Berufsrechts eingeschritten werden. Das sind Sie der überwältigenden Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen schuldig, die ihren Beruf einwandfrei ausüben.

...

Quelle

Das hat jetzt zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun, ich finde es aber trotzdem interessant.

Geschrieben

Was mich nervt ist, dass über das Urheberrecht nicht genug informiert wird. Das ist mal ein Bereich mit dem jeder normale Mensch tausend mal im Leben konfrontiert wird und es ist trotzdem ein dunkler Dschungel, was man nun darf und was nicht. Das fängt schon bei einem einfachen Foto an. Wie schütze ich meine Fotos im Internet? Darf ich andere Fotos verwenden/verarbeiten etc.? Eine eindeutige Antwort ist im UrheberG ziemlich schwer zu finden ^^.

Geschrieben

Meiner Meinung nach hat das Rechtssystem einfach das Internet verschlafen. Es ist kein Stück darauf ausgerichtet.

Aber wenn man sich über die Rechtssprechung bzgl. Urheberrecht und Internet aufklären, dann kann ich nur empfehlen c't zu lesen. Da wird regelmäßig auf die aktuelle Rechtssprechung bzgl. dieses Themas berichtet.

Geschrieben (bearbeitet)

Apropo Urheberrecht. Aus aktuellen Anlaß möchte ich jetzt mal auf www.flusi24.de verweisen. Dort ist der Supergau eingetreten.

Bevor mehr kann ich nicht sagen, bzw. mehr darf ich auch nicht sagen - aus ermittlungstechnischen Gründen, ihr versteht.

Bearbeitet von Obi-Wan
Gast Liriel Peredhil
Geschrieben

Oh ja, das Urheberrecht ist so eine Sache. Ich habe mir vor einiger Zeit mal die Mühe gemacht und versucht herauszufinden, wie man das am einfachsten verstehen könnte - im Hinblick auf Fanfiction, da das zu dem Zeitpunkt mein Schwerpunktthema war. Vielleicht helfen einige Links da weiter.

http://www.rechtliches.de/

Überblick über sämtliche Gesetzestexte mit relativ komfortabler Suchmöglichkeit. Mit dem Stichwort "Urheberrecht" wird man zu einer ÜBersicht geleitet, unter der sich weitere Links über den Text selbst und häufig mit entsprechenden Erläuterungen finden.

http://remus-hochschule.jura.uni-saarland....echt/index.html

Das dürfte die ersten Fragen zum Thema klären: "Grundwissen Urheberrecht"

http://www.dykesvision.com/forum/index.php...c,69.0/all.html

Dies ist ein Forum mit Diskussion über Urheberrecht, wo sich auch einige nützliche Infos finden.

http://www.bjoernjagnow.de/download/urhebe...cht-autoren.pdf

Auch eine gute Übersicht zur Begriffsklärung,

Wohlgemerkt, ich bin kein Profi oder vom Fach, sondern ich wollte einfach mal begreifen, worum es bei Urheberrecht eigentlich geht.

Wen das Thema in Hinblick auf Fanfiction interessiert, darf gern hier nachlesen. Den zweiten Teil des Vortrags habe ich dem Urheberrecht gewidmet, weil das für FF-Autoren ja doch einige Bedeutung hat.

Hoffe es hilft dem einen oder anderen weiter.

Gruß

Liriel

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Mh, wäre interessant die Sache weiter zu verfolgen. Wobei, immer wenn ich Syndikus lese rollen sich meine Fußnägel hoch. :anonym:

Geschrieben

Ich finde das ganz schön übertrieben. Gerade das Beispiel mit der Website und der Popgruppe. Solange die Homepage nicht für kommerzielle Zwecke benutzt wird, ist das doch OK. Erhofft man sich etwa noch mehr Geld, in dem man kleine Mädchen abzockt? Es wäre schon vernünftiger darauf hinzuweisen und nicht gleich mit der Tür ins Haus zu fallen. Doch frage ich mich ob das besagte Mädchen überhaupt die 50-100 Euro für eine Abmahnung hat ;-)

Sitzen da tatsächlich jeden Tag ein paar Anwälte und forsten durch's Netz, nur um ein paar Fanbilder zu entdecken? Das klingt für mich nach One-Hit-"Künstlern", die noch mit der letzten Reserve Geld verdienen wollen.

Geschrieben

Also bei 50-10 Euro kommt man bei Abmahnungen nicht vom Tisch, die Anwälte wollen ja auch verdienen. Häng mal 1-2-3 Nullen dahinter dann wird es.

Außerdem hat das kleine Mädchen doch auch Eltern und die sind nun mal dafür verantworlich was ihr Nachwuchs so treibt.

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